Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Schokoladegewichtsverordnung aufgehoben wird und die Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974 sowie die Verordnungen des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Kennzeichnung pulverförmiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung flüssiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung von Regeneriersalzen für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung von Klarspülmitteln für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung pulverförmiger Spülmittel für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung flüssiger, händischer Geschirrspülmittel, über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien, über die Kennzeichnung flüssiger Weichspülmittel sowie über die Kennzeichnung verpackter Toiletteseifen und anderer verpackter Reinigungsseifen geändert werden

Zusammenfassung


868. Verordnung: Aufhebung der Schokoladegewichtsverordnung und Änderung der Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974 sowie der Verordnungen über die Kennzeichnung pulverförmiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung flüssiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung von Regeneriersalzen für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung von Klarspülmitteln für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung pulverförmiger Spülmittel für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung flüssiger, händischer Geschirrspülmittel, über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien, über die Kennzeichnung flüssiger Weichspülmittel sowie über die Kennzeichnung verpackter Toiletteseifen und anderer verpackter Reinigungsseifen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Schokoladegewichtsverordnung aufgehoben wird und die Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974 sowie die Verordnungen des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Kennzeichnung pulverförmiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung flüssiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis, über die Kennzeichnung von Regeneriersalzen für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung von Klarspülmitteln für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung pulverförmiger Spülmittel für Haushaltsgeschirrspülmaschinen, über die Kennzeichnung flüssiger, händischer Geschirrspülmittel, über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien, über die Kennzeichnung flüssiger Weichspülmittel sowie über die Kennzeichnung verpackter Toiletteseifen und anderer verpackter Reinigungsseifen geändert werden

Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, BGBl. Nr. 448, zuletzt geändert durch die UWG-Novelle 1993, BGBl. Nr. 227, wird — hinsichtlich Artikel I im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz — verordnet:

Artikel I Die Schokoladegewichtsverordnung, BGBl. Nr. 309/1970, wird aufgehoben.

Artikel II Die Waschmittelkennzeichnungsverordnung 1974, BGBl. Nr. 692, zuletzt geändert durch die Veror...

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