Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze für den Schriftsatz-, Verhandlungs- und Vorlageaufwand im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (UVS-Aufwandersatzverordnung 2001)

Zusammenfassung


499. Verordnung: UVS-Aufwandersatzverordnung 2001

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze für den Schriftsatz-, Verhandlungs- und Vorlageaufwand im Verfahren vor den unabhängigen Verwaltungssenaten wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (UVS-Aufwandersatzverordnung 2001)

Auf Grund des § 79a Abs. 4 Z 3, Abs. 5 und Abs. 7 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 199...

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