Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Oktober 1985, mit der das Schrottlenkungsgesetz wiederverlautbart wird

Zusammenfassung


428. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Schrottlenkungsgesetzes

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Oktober 1985, mit der das Schrottlenkungsgesetz wiederverlautbart wird

Artikel I Auf Grund des Art. 49 a B-VG wird in der Anlage das Schrottlenkungsgesetz, BGBl.

Nr. 275/1978, wiederverlautbart.

A...

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