Bundesverfassungsgesetz vom 21. April 1948, betreffend den Wirkungsbereich des Bundes und der Länder auf dem Gebiete des Dienstrechtes der Schulaufsichtsbeamten sowie der Lehrer öffentlicher Schulen (Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz).

Zusammenfassung


88. Bundesverfassungsgesetz: Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesverfassungsgesetz vom 21. April 1948, betreffend den Wirkungsbereich des Bundes und der Länder auf dem Gebiete des Dienstrechtes der Schulaufsichtsbeamten sowie der Lehrer öffentlicher Schulen (Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Gesetzgebung und Vollziehung.

§ 1. (1) Die Gesetzgebung in den Angelegenheiten des Dienstrechtes einschließlich des Besoldungs-

und des Disziplinarrechtes der Beamten der Schulaufsicht sowie der Lehrer an den öffentlichen Schulen aller Kategorien ist, soweit in di...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen