Zusammenfassung
88. Bundesverfassungsgesetz: Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz.
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Auszug
Bundesverfassungsgesetz vom 21. April 1948, betreffend den Wirkungsbereich des Bundes und der Länder auf dem Gebiete des Dienstrechtes der Schulaufsichtsbeamten sowie der Lehrer öffentlicher Schulen (Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Gesetzgebung und Vollziehung.§ 1. (1) Die Gesetzgebung in den Angelegenheiten des Dienstrechtes einschließlich des Besoldungs-und des Disziplinarrechtes der Beamten der Schulaufsicht sowie der Lehrer an den öffentlichen Schulen aller Kategorien ist, soweit in di...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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