Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 8. Feber 1985, mit der das Schulpflichtgesetz wiederverlautbart wird

Zusammenfassung


76. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Schulpflichtgesetzes

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 8. Feber 1985, mit der das Schulpflichtgesetz wiederverlautbart wird

Artikel I Auf Grund des Art. 49 a B-VG wird in der Anlage das Schulpflichtgesetz, BGBL Nr. 241/

1962, wie...

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