Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

Bundesgesetzblatt Nr. 33/2008, 6. März 2008Kundmachung (K) › BMEIA (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten)

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Zusammenfassung


Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

33. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (BGBl. Nr. 413/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 212/1996) hinterlegt:Staaten:Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:Albanien1. Juni 2000Algerien22. Jänner 2007Andorra25. Februar 2004Armenien31. Oktober 2002Aserbaidschan8. Juli 2005Bahrain18. Oktober 2005Belarus27. Februar 2003Belgie...

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