Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

Zusammenfassung


215. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

  

Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über den Schutz  

von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. III  

Nr. 145/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 76/2002) hinterlegt:  

    

Staaten:  Datum der Hinterlegung der  

Ratifikationsurkunde:  

Bolivien  12. März 2002 ...

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