Bundesgesetz zum Schutz der olympischen Embleme und Bezeichnungen

Zusammenfassung


15. Bundesgesetz: Schutz der olympischen Embleme und Bezeichnungen

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Auszug


Bundesgesetz zum Schutz der olympischen Embleme und Bezeichnungen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Olympische Embleme und Bezeichnungen

§ 1. (1) Unter Schutzrecht im Sinne dieses Bundesgesetzes wird das ausschließliche Recht auf Nutzung der in den Abs. 2 und 3 Z 1 und 2, Abs. 4 Z 1 und 2, Abs. 5 und 6 genannten Embleme und Beze...

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