Zusammenfassung
15. Bundesgesetz: Schutz der olympischen Embleme und Bezeichnungen
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Auszug
Bundesgesetz zum Schutz der olympischen Embleme und Bezeichnungen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Olympische Embleme und Bezeichnungen§ 1. (1) Unter Schutzrecht im Sinne dieses Bundesgesetzes wird das ausschließliche Recht auf Nutzung der in den Abs. 2 und 3 Z 1 und 2, Abs. 4 Z 1 und 2, Abs. 5 und 6 genannten Embleme und Beze...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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