Zusammenfassung
330. Protokoll Nr. 3 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 29, 30 und 34 der Konvention geändert werden
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Auszug
PROTOKOLL Nr. 3 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 29, 30 und 34 der Konvention geändert werden
Nachdem das verfassungsändernde Protokoll Nr. 3 vom 6. Mai 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 29, 30 und 34 der Konvention geändert werden, welches also lautet:
(Übersetzung)Die Mitgliedstaaten des ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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