PROTOKOLL Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention abgeändert werden

Bundesgesetzblatt, 23 März 1972 (Nr. 84/1972)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

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Zusammenfassung


84. Protokoll Nr. 5 zur Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention abgeändert werden

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Auszug


PROTOKOLL Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention abgeändert werden

Nachdem das am 20. Jänner 1966 in Straßburg zur Unterzeichnung aufgelegte verfassungsändernde Protokoll Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Die Konvention ist in BGBl. Nr. 210/1958 kundgemacht,

durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention abgeändert werden, welches also lautet:

(Überset...

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