Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Mai 1979 über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Zusammenfassung


205. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Mai 1979 über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates haben Griechenland und Portugal die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. Nr. 210/1958, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 748/1974) am 28. Novemb...

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