Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22. November 1948 über Schutzimpfungen gegen Pocken (Blattern).

Zusammenfassung


7. Verordnung: Schutzimpfungen gegen Pocken (Blattern).

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22. November 1948 über Schutzimpfungen gegen Pocken (Blattern).

Auf Grund des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1948, B.G.Bl. Nr. 156, über Schutzimpfungen gegen Pocken und des § 28 des Gesetzes vom 14. April 1913, R. G. Bl. Nr. 67, betreffend die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht verordnet:

§ 1. Öffentliche Impftermine,

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Impfsprengel zu bilden, innerhalb deren in den Monaten Mai, Juni, September und Oktober eines jeden Jahres an vorher bekanntzumachenden Orten...

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