Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik zur Errichtung vorgeschobener Grenzabfertigungsstellen in den Bahnhöfen Gmünd und Ceské Velenice sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Schwarzenau und Veselí nad Lu?nicí und Schwarzenau und Ceské Budejovice

Zusammenfassung


166. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik zur Errichtung vorgeschobener Grenzabfertigungsstellen in den Bahnhöfen Gmünd und Ceské Velenice sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Schwarzenau und Veselí nad Lu?nicí und Schwarzenau und Ceské Budejovice

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Auszug


Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik zur Errichtung vorgeschobener Grenzabfertigungsstellen in den Bahnhöfen Gmünd und Ceské Velenice sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Schwarzenau und Veselí nad Lu?nicí und Schwarzenau und Ceské Budejovice

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik haben gemäß  

Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 17. Juni 1991 zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenz...

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