Zusammenfassung
166. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik zur Errichtung vorgeschobener Grenzabfertigungsstellen in den Bahnhöfen Gmünd und Ceské Velenice sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Schwarzenau und Veselí nad Lu?nicí und Schwarzenau und Ceské Budejovice
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Auszug
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik zur Errichtung vorgeschobener Grenzabfertigungsstellen in den Bahnhöfen Gmünd und Ceské Velenice sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Schwarzenau und Veselí nad Lu?nicí und Schwarzenau und Ceské Budejovice
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik haben gemäß Â
Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 17. Juni 1991 zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenz...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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