Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat

Bundesgesetzblatt, 22 April 1993 (Nr. 263/1993)

Kundmachung (K)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


263. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Dicethylperoxydicarbonat

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Dicetylperoxydicarbonat

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes Ã...

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