Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchführung der Intervention von Rindfleisch, Schweinefleisch und Schaf- und Ziegenfleisch

Zusammenfassung


1018. Verordnung: Durchführung der Intervention von Rindfleisch, Schweinefleisch und Schaf- und Ziegenfleisch

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchführung der Intervention von Rindfleisch, Schweinefleisch und Schaf- und Ziegenfleisch

Auf Grund der §§ 99 Abs. 1 2 11, 100 und 108 des Marktordnungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 210, in der Fassung der Marktordnungsgesetz-Novelle 1994, BGBl. Nr. 664, wird verordnet:

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Anwendungsbereich

§ 1. Di...

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