SECHSUNDZWANZIGSTE WELTGESUNDHEITSVERSAMMLUNG 23. Mai 1973 ZUSATZREGELUNGEN VOM 23. MAI 1973, WELCHE DIE ?INTERNATIONALEN GESUNDHEITSREGELUNGEN (1969)" Kundgemacht in BGBl. Nr. 377/1971., IM BESONDEREN DEREN ARTIKEL 1, 21, 63?71 UND 92, ABÄNDERN

Zusammenfassung


46. Sechsundzwanzigste Weltgesundheitsversammlung ? Abänderung der Internationalen Gesundheitsregelungen (1969)

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


SECHSUNDZWANZIGSTE WELTGESUNDHEITSVERSAMMLUNG 23. Mai 1973 ZUSATZREGELUNGEN VOM 23. MAI 1973, WELCHE DIE ?INTERNATIONALEN GESUNDHEITSREGELUNGEN (1969)" Kundgemacht in BGBl. Nr. 377/1971., IM BESONDEREN DEREN ARTIKEL 1, 21, 63?71 UND 92, ABÄNDERN

 

 

(Übersetzung)

Die sechsundzwanzigste Weltgesundheitsversammlung,

in Anbetracht der Notwendigkeit, gewisse Bestimmungen der Internationalen Gesundheitsregelungen

(1969) abzuändern; und unter Berücksichtigung der Artikel ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen