Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, an das Sekretariat und die Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements

Bundesgesetzblatt, 29 November 1996 (Nr. 661/1996)

Verordnung (V)

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Zusammenfassung


661. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, an das Sekretariat und die Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, an das Sekretariat und die Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Einräumu...

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