Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, an das Sekretariat und die Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements

Zusammenfassung


661. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, an das Sekretariat und die Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, an das Sekretariat und die Bediensteten des Sekretariats des Wassenaar Arrangements

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Einräumu...

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