Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. September 1966 über die Verwendung der für Bergbauförderungszwecke vorgesehenen Kredite

Zusammenfassung


211. Verordnung: Verwendung der für Bergbauförderungszwecke vorgesehenen Kredite

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. September 1966 über die Verwendung der für Bergbauförderungszwecke vorgesehenen Kredite

Auf Grund des § 1 Abs. 2 d...

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