Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. September 1981 über die Verwendung des Wortes ?Konditorei" in der äußeren Geschäftsbezeichnung

Zusammenfassung


434. Verordnung: Verwendung des Wortes "Konditorei" in der äußeren Geschäftsbezeichnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. September 1981 über die Verwendung des Wortes ?Konditorei" in der äußeren Geschäftsbezeichnung

Auf Grund des § 67 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird ver...

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