Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. September 1951, womit die Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz abgeändert werden.

Zusammenfassung


214. Verordnung: Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. September 1951, womit die Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz abgeändert werden.

Auf Grund des § 4 Z. 4 des U...

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