Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz ? FinSG) erlassen wird und das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht geändert wird

Zusammenfassung


117. Bundesgesetz: Finanzsicherheiten-Gesetz ? FinSG und Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten (Finanzsicherheiten-Gesetz ? FinSG) erlassen wird und das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht geändert wird

  

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Artikel 1  

Bundesgesetz über Sicherheiten auf den Finanzmärkten  

(Finanzsicherheiten-Gesetz – FinSG)  

Anwendungsbereich  

§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Bestellung und Verwertung von Finanzsicherheiten zwischen  

bestimmten Finanzmarktteilnehmern.  

§ 2. Dieses Bundesgesetz ist anzuwenden, wenn sowohl der Sicherungsgeber als auch der Sicherungsnehmer einer der folgenden Kategorien angehören:  

1. Körperschaften öffentlichen Rechts und diejenigen Rechtsträger, die für die Verwaltung der  

Schulden der öffentlichen Hand zuständig sind oder daran mitwirken oder die berechtigt sind,  

Konten für Kunden zu führen, mit Ausnahme von Unternehmen, die mit einer öffentlichen Garantie ausgestattet sind und nicht in den Z 2 bis 5 genannt werden;  

2. übergeordnete Finanzmarkteinrichtungen, das sind Zentralbanken, die Europäische Zentralbank,  

die Bank für Internationalen Za...

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