Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane geändert wird

Zusammenfassung


90. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzkontrolle auf Zollorgane geändert wird

Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des Grenzüber...

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