Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über sicherheitstechnische Bestimmungen für Versandbehälter (Versandbehälterverordnung 1996)

Zusammenfassung


368. Verordnung: Versandbehälterverordnung 1996

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über sicherheitstechnische Bestimmungen für Versandbehälter (Versandbehälterverordnung 1996)

Auf Grund der §§ 3 Abs. 3, 6 Abs. 2 und 3, 10 Abs. 1, 12 Abs. 5, 19, 24 und 25 des Kesselgesetzes,

BGBl. Nr. 211/1992, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§   1 Geltungsbereich

§   2 Begriffsbestimmungen

§   3 Sicherheitsanforderungen

§   4 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

§   5 Entwurf, allgemeine Bestimmungen

§   6 Entwurf, Berechnung

§   7 Entwurf, Berechnungsfaktoren

§   8 Werkstoffe, allgemeine Bestimmungen

§   9 Werkstoffe, Dokumentation

§ 10 Fertigung, allgemeine Bestimmungen

§ 11 Fertigung, Personal, Verfahren

§ 12 Ausrüstung

§ 13 Technische Regeln

§ 14 Alternative technische Regeln

§ 15 Kennzeichnung

§ 16 Erst-, erste Druck-, Baumuster- und Betriebsprüfung

§ 17 Versandbehälterbescheinigungen und Konformitätserklärung

§ 18 Wiederkehrende Untersuchungen, allgemeine Anforderungen und Fristen

§ 19 Wiederkehrende Untersuchungen, Druckprüfung

§ 20 Periodische Kontrollen

§ 21 Prüfstellen

§ 22 Äquivalenzbestimmung

§ 23 Allgemeine Betriebsbestimmungen, Befüllung

§ 24 Betriebsbestimmungen für bestimmte Versandbehälter

§ 25 Reparaturen und Änderungen

§ 26 Übergangsbestimmungen Anlage A.1

Ausführung und Prüfung von Ausrüstungsteilen für Versandbehälter Anlage A.2

Befüllung Anlage A.3

Versandbehälterbescheinigung Anlage A.4.1

Gasflaschen gemäß EWG-Richtlinien Anlage A.4.2

Nahtlose Stahlflaschen Bemessung, Werkstoffe, Herstellung, Fertigungs- und Erstprüfungen Anlage A.4.3

Geschweißte Stahlflaschen Bemessung, Werkstoffe, Herstellung, Fertigungs- und Erstprüfungen Anlage A.4.4

Geschweißte Aluminiumflaschen Bemessung, Werkstoffe, Herstellung, Fertigungs- und Erstprüfungen Anlage A.4.5

Kleine Stahlflaschen für Kohlendioxid und Distickstoffoxid Anlage A.4.6

Einwegflaschen Anlage A.4.7

Flaschen für Versuchszwecke Anlage A.4.8

Ausrüstung von Flaschen Anlage A.4.9

Prüfung der porösen Masse und der Lösungsmittel für Acetylenflaschen Anlage A.4.10

Lösungsmittelfreie Acetylenflaschen Anlage A.5

Flaschenbündel Anlage A.6

Kraftgastanks Anlage A.7 Teil 1

Gefäße, Tanks und Silotransportbehälter Herstellung und Prüfungen Anlage A.7 Teil 2

Silotransportbehälter Anlage A.8

Drucklose Gefäße für tiefgekühlt verflüssigte Gase Anlage A.9

Löschmittelbehälter für Handfeuerlöscher, Treibgasflaschen und Einwegflaschen für Aufladelöscher Anlage A.10

Druckgaspackungen Anlage A.11

Kartuschen Anlage A.12

Kleine Versandbehälterkapseln für verdichtete oder verflüssigte Gase Anlage A.13

Versandbehälter für kohlensäurehältige Getränke Anlage A.14

Versandbehälter für geringe Füllungsdrücke Anlage A.15

Versandbehälter in Kühlapparaten Anlage A.16

Versandbehälter aus Glas Anlage B Verzeichnis technischer Regeln Geltungsbereich

§ 1. (1) Diese Verordnung gilt 1. für Herstellung, Ausrüstung, Kennzeichnung, Prüfung und Inverkehrbringen von Versandbehältern,

2. für den Betrieb, die wiederkehrenden Untersuchungen und die Reparaturen von Versandbehältern und 3. für die Überwachung und den Betrieb von Füllstellen.

(2) Versandbehälter sind 1. die im europäischen Übereinkommen über die internationale...

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