Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

Bundesgesetzblatt Nr. 140/2006, 8. August 2006Sonstiges (insbesondere Staatsverträge) › BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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Zusammenfassung


Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

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Auszug


Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)

140.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt.

Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Salzburg, vertreten durch die Landeshauptfrau, - im Folgenden Vertragsparteien genannt - kommen überein, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Zielsetzung und Definition

Artikel 1

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Gesetzgebung und Vollziehung dafür zu sorgen, dass die folgenden Patientenrechte sichergestellt sind.

(2) Träger von Patientenrechten im Sinne dieser Vereinbarung ist jede Person, die Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt oder ihrer auf Grund ihres Gesundheitszustandes bedarf.

(3) Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens werden durch frei...

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