Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. Juli 1981 über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

Zusammenfassung


331. Verordnung: Sitz der Eichämter und Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 2. Juli 1981 über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Maß- und Eichgesetzes,

BGBl. Nr. 152/1950, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 40/1957 und des Bundesges...

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