Verordnung der Bundesregierung über die Sitzungsgelder des Bundeskommunikationssenates

Zusammenfassung


234. Verordnung: Sitzungsgelder des Bundeskommunikationssenates

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung über die Sitzungsgelder des Bundeskommunikationssenates

Auf Grund des § 12 Abs. 8 des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“) und eine...

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