Kundmachung des Bundesministeriums für Justiz vom 1. Juni 1954, betreffend Namensänderung und Sitzverlegung des mit dem Vorrechte nach § 23 a Ausgleichsordnung ausgestatteten Alpenländischen Kreditorenvereines, Schutzgemeinschaft für Handel, Gewerbe und Industrie.

Zusammenfassung


119. Kundmachung: Namensänderung und Sitzverlegung des mit dem Vorrechte nach § 23 a Ausgleichsordnung ausgestatteten Alpenländischen Kreditorenvereines, Schutzgemeinschaft für Handel, Gewerbe und Industrie.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundesministeriums für Justiz vom 1. Juni 1954, betreffend Namensänderung und Sitzverlegung des mit dem Vorrechte nach § 23 a Ausgleichsordnung ausgestatteten Alpenländischen Kreditorenvereines, Schutzgemeinschaft für Handel, Gewerbe und Industrie.

Der zufolge der Kundmac...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen