Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademischer Software-Engineer?, Lehrgang ?Software- Engineer?, Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich

Zusammenfassung


76. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und Schaffung der Bezeichnung "Akademischer Software-Engineer", Lehrgang "Software-Engineer", Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? und über die Schaffung der Bezeichnung ?Akademischer Software-Engineer?, Lehrgang ?Software- Engineer?, Wirtschaftsförderungsinstitut Österreich

  

Gemäß § 27 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 de...

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