Zusammenfassung
55. Bundesgesetz: Auslandseinsatzgesetz 2001 ? AuslEG 2001
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Auszug
Bundesgesetz über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland (Auslandseinsatzgesetz 2001 ? AuslEG 2001)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis§ 1. Anwendungsbereich§ 2. Auslandseinsatzpräsenzdienst§ 3. Sonderbestimmungen für den Auslandseinsatzpräsenzdienst§ 4. Besoldung§ 5. Gemeinsame Bestimmungen über die Besoldung§ 6. Disziplinarrecht§ 7. Zuständigkeit§ 8. Abgabenfreiheit§ 9. Handlungsfähigkeit minderjähriger Personen§ 10. Verweisungen auf andere Bundesgesetze§ 11. In- und Außerkrafttreten§ 12. Übergangsbestimmungen§ 13. Vollziehung Anwendungsbereich§ 1.  (1) Dieses Bundesgesetz ist, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, auf Soldaten anzuwenden, die in das Ausland entsendet werden nach § 1 Z 1 lit. a bis c des Bundesverfassungsgesetzesüber Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in da...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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