Bundesgesetz über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland (Auslandseinsatzgesetz 2001 ? AuslEG 2001)

Zusammenfassung


55. Bundesgesetz: Auslandseinsatzgesetz 2001 ? AuslEG 2001

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Auszug


Bundesgesetz über die Entsendung von Soldaten zur Hilfeleistung in das Ausland (Auslandseinsatzgesetz 2001 ? AuslEG 2001)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Anwendungsbereich

§ 2. Auslandseinsatzpräsenzdienst

§ 3. Sonderbestimmungen für den Auslandseinsatzpräsenzdienst

§ 4. Besoldung

§ 5. Gemeinsame Bestimmungen über die Besoldung

§ 6. Disziplinarrecht

§ 7. Zuständigkeit

§ 8. Abgabenfreiheit

§ 9. Handlungsfähigkeit minderjähriger Personen

§ 10. Verweisungen auf andere Bundesgesetze

§ 11. In- und Außerkrafttreten

§ 12. Übergangsbestimmungen

§ 13. Vollziehung Anwendungsbereich

§ 1.  (1) Dieses Bundesgesetz ist, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, auf Soldaten anzuwenden, die in das Ausland entsendet werden nach § 1 Z 1 lit. a bis c des Bundesverfassungsgesetzes

über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in da...

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