Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Sondereinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sondereinheiten-Verordnung)

Zusammenfassung


207. Verordnung: Sondereinheiten-Verordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Sondereinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (Sondereinheiten-Verordnung)

Auf Grund der §§ 6, 14 und 15 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/1997, wird – hinsichtlich der §§ 1 bis 6 im Einvernehmen mit dem Hau...

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