Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 16. August 1971, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, geändert wird, sowie die Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände festgesetzt werden

Zusammenfassung


355. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 16. August 1971, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, geändert wird, sowie die Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände festgesetzt werden

Artikel I Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der B...

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