Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 16. August 1971, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, geändert wird, sowie die Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände festgesetzt werden
Bundesgesetzblatt Nr. 355/1971, 27. August 1971 › Verordnung (V)
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