Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 27. Juli 1973, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, geändert wird, sowie die Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände festgesetzt werden

Zusammenfassung


489. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 27. Juli 1973, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, geändert wird, sowie die Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände festgesetzt werden

Artikel I Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969

und 234/1971, insbesondere auf Grund dessen

§§ 6 und 72 Abs. 5 wird — gemäß § 5 Abs. 2

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 205/1970 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung — verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 4. Juli 1963, BGBl. Nr. 207, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 97/1965, 270/1965, 26/1967,

183/1969, 156/1970, 280/197.0 und 355/1971 wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage I (Allgemeines Bildungsziel und gemeinsame Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen I/A bis I/G genannten Höheren technischen Lehranstalten) Abschnitt III (Bildungs-

und Lehraufgaben der gemeinsamen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, didaktische Grundsätze)

a) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)

aa) hat der Pflichtgegenstand „Deutsch" zu lauten:

„DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der für Beruf und Leben unerläßlichen Beherrschung der Schriftsprache und der gehobenen Umgangssprache, mit dem Ziel von Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck.

Vermittlung eines Überblickes über den Entwicklungsgang der deutschsprachigen Literatur mit den wichtigsten Querverbindungen zur Literatur anderer Völker, wobei insbesondere auf den Zusammenhang literarischer Werke mit der Gesamtentwicklung der Kultur und auf die Darstellung menschlicher und sozialer Probleme einzugehen ist. Dem österreichischen Schrifttum ist hiebei besondere Beachtung zu schenken.

Erziehung zum Verständnis der kulturellen Eigenart Österreichs und der Bedeutung Österreichs innerhalb der europäischen Kulturgemeinschaft.

Erziehung zur Erkenntnis von Bildungswerten,

zu kritisch-abwägender Orientierung in der Gesellschaft,

zu ehrlichem Streben nach Objektivität und zu Achtung und Toleranz gegenüber fremden Überzeugungen. Erziehung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit; Weckung des Verständnisses für die Probleme des einzelnen, der Gesellschaft und des Menschen in seiner Umwelt.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sprach- und Stilpflege:

Einfache Redeübungen (auch unvorbereitete),

von der Umwelt und den unmittelbaren Interessen der Schüler ausgehend. Nacherzählungen.

Dabei Anleitung zu richtigem Sprechen.

Unterscheidung der Formen und des Gebrauches von Mundart, Umgangssprache und Schriftsprache.

Systematische Wiederholung der Rechtschreibung.

Wort- und Satzlehre, besonders soweit sie für die Zeichensetzung von Bedeutung ist.

Übungen mit für den Schüler wichtigen Fach-

und Fremdwörtern.

Wortbildungs- und Wortschatzübungen.

Aufsatzlehre: Stoffsammlung und Gliederung.

Anleitung zum Gebrauch von Wörterbüchern,

insbesondere des Österreichischen Wörterbuches.

Lesen und Schrifttum:

Einfache Lektüre, vor allem erzählender Texte und Balladen, vorwiegend an Hand des Lesebuches.

Die wichtigsten literarischen Ausdrucksformen

(Dichtungsgattungen) an Hand ausgewählter Beispiele.

Schriftliche Arbeiten:

Nacherzählungen, Beobachtungsaufsätze, Beschreibungen,

einfache Berichte, einfache Privatbriefe.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sprach- und Stilpflege:

Vorbereitete Redeübungen, auch über selbstgewählte Themen und solche, die mit dem Kulturgeschehen der Vergangenheit und der Gegenwart in Zusammenhang stehen.

Übungen zur Aufbereitung und Gliederung von Stoffen für mündliche oder schriftliche Darbietung.

Ergänzender Ausbau der Satzlehre und Satzzeichenlehre als Mittel zur Verbesserung des Stiles.

Übungen zur Pflege der gesprochenen und geschriebenen Sprache, insbesondere bei auftretenden Unzulänglichkeiten, sowie weitere Vertiefung des Wortschatzes an Fach- und Fremdwörtern.

Knapper Überblick über die Entwicklung der deutschen Sprache.

Lesen und Schrifttum:

Charakteristische Proben für die wichtigsten Erscheinungen und Strömungen der deutschsprachigen und europäischen Literatur bis zum Beginn der Klassik. Exemplarische Beispiele aus der bildenden Kunst und der Musik dieser Epochen.

Proben aus der Literatur der Gegenwart.

Schriftliche Arbeiten:

Erlebnisaufsätze, Charakteristiken, Schilderungen von Arbeitsvorgängen, Berichte (auch technische Berichte), Briefe, Gesuche.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sprach- und Stilpflege:

Weitere Pflege der Redeübungen, mit gesteigerten Anforderungen (Themen wie im II. Jahrgang),

mit anschließender Diskussion.

Die Stilmittel der sachlichen und wissenschaftlichen Darstellung.

Weitere Übungen zur Verbesserung des mündlichen und schriftlichen Ausdruckes.

Lesen und Schrifttum:

Charakteristische Beispiele aus der Literatur

(auch aus der bildenden Kunst und Musik) von der Klassik bis zum Realismus, unter besonderer Bedachtnahme auf die darin behandelten Lebensfragen.

Proben aus der Literatur...

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