Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 6/2003 nach Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG über die weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht

Bundesgesetzblatt, 22 April 2004 (Nr. 13/2004)

Kundmachung (K) - BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 6/2003 nach Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG über die weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 6/2003 nach Abschnitt 1.5.1 des RID und Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie 96/49/EG über die weitere Verwendung von Großpackmitteln (IBC), deren Kennzeichnung hinsichtlich der Zeichenhöhe nicht dem Absatz 6.5.2.1.1 entspricht

13. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereic...

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