Zusammenfassung
246. Kundmachung: Gewährung einer Sonderzahlung an die Bediensteten, deren Bezüge nach der Besoldungsordnung für die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen oder nach der Dienst- und Lohnordnung für die für den vorübergehenden Bedarf aufgenommenen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen geregelt sind, sowie an Ruhe(Versorgungs)genußempfänger der Österreichischen Bundesbahnen.
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Auszug
Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 14. Dezember 1955, betreffend die Gewährung einer Sonderzahlung an die Bediensteten, deren Bezüge nach der Besoldungsordnung für die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen, BGBl. Nr. 263/1947, oder nach der Dienst- und Lohnordnung für die für den vorübergehenden Bedarf aufgenommenen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen, BGBl. Nr. 96/1954, geregelt sind sowie an Ruhe(Versorgungs)genußempfänger der Österreichischen Bundesbahnen.
Auf Grund des Beschlusses des Hauptausschusses des Nationalrates vom 12. Dezember 1955 (Gesetz vom 13. Ap...
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