Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. Juli 1948, betreffend die Anzeige von übertragbaren Krankheiten.

Zusammenfassung


189. Verordnung: Anzeige von übertragbaren Krankheiten.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. Juli 1948, betreffend die Anzeige von übertragbaren Krankheiten.

Auf Grund des § 1, Abs. (2), des § 2, Abs. (5),

und des § 8, Abs. (5), des Gesetzes vom 14. April 1913, R. G. Bl. Nr. 67, betreffend...

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