Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 26. Jänner 1958, womit die Ärztekammer-Wahlordnung abgeändert wird.

Zusammenfassung


31. Verordnung: Abänderung der Ärztekammer-Wahlordnung.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 26. Jänner 1958, womit die Ärztekammer-Wahlordnung abgeändert wird.

Auf Grund des § 29 des Ärztegesetzes, BGBl.

Nr. 92/1949, wird verordnet:

Die Bestimmungen der Ärztekammer-Wahlordnung,

BGBl. Nr. 64/1950, werden abgeändert wie folgt:

1. § 2 hat zu lauten:

„J 2. (1) Innerhalb des Vertretungsbereiches jeder

Ärztekammer ist je ein Wahlkörper zu bilden für a) die in Ausbildung stehenden Ärzte,

b) die praktischen Ärzte,

c) die Fachärzte.

(2) Die Zugehörigkeit eines Kammerangehörigen zu einem Wahlkörper richtet sich für alle ordentlichen Kammerangehörigen (§ 23 Abs. 1

des Ärztegesetzes) nach der am Tage der Wahlausschreibung in der Ärzteliste ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen