Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über den Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

Zusammenfassung


597. Verordnung: Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über den Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

Auf Grund des § 73 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 417/1996, wird verordnet:

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