Verordnung der Bundesregierung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija

Zusammenfassung


234. Verordnung: Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung über die Untersagung der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija

Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über die Ein-,   Aus-  Â...

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