Zusammenfassung
246. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien betreffend den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen samt Briefwechsel und Anhängen
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Auszug
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND SPANIEN BETREFFEND DEN HANDEL MIT LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERZEUGNISSEN
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Art. 7 verfassungsändernd ist, samt Briefwechsel und Anhängen wird genehmigt.DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND SPANIEN, IN DEM WUNSCH, den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen den beiden Vertragsparteien zu fördern,IM HINBLICK AUF die Bestimmung des Artikels 9 des Übereinkommens zwischen den EFTA-Staaten und Spanien, geschlossen am 26. Juni 1979 in Madrid,haben folgendes vereinbart:Artikel 1Österreich senkt di...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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