BESCHLUSS Nr. 2/85 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG - ÖSTERREICH ? Gemeinschaftliches Versandverfahren ? über den spanischen und den portugiesischen Wortlaut des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren und zur Änderung der Anlagen dieses Abkommens

Zusammenfassung


299. Beschluß Nr. 2/85 des Gemischten Ausschusses EWG ? Österreich ? Gemeinschaftliches Versandverfahren ? über den spanischen und den portugiesischen Wortlaut des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren und zur Änderung der Anlagen dieses Abkommens

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Auszug


BESCHLUSS Nr. 2/85 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EWG - ÖSTERREICH ? Gemeinschaftliches Versandverfahren ? über den spanischen und den portugiesischen Wortlaut des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren und zur Änderung der Anlagen dieses Abkommens

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik

Österreich zur Anwendung der Bestimmungen

über das gemeinschaftliche Versandverfahren, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3 Buchstaben a und c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gemeinschaft an ist das vorstehend genannte Abkommen für das Königreich Spanien und die Portugiesische Republik verbindlich.

Es erscheint daher angezeigt festzulegen, daß

der spanische und der portugiesische Wortlaut des Abkommens gleichermaßen verbindlich sind wie der Wortlaut in dänischer, deutscher, englischer,

französischer, griechischer, italienischer und niederländischer Sprache.

Die Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren sind durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge geändert wor...

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