Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung - BSV) geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 188/2005, 22. Juni 2005Verordnung (V) › BMGF (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen)

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Zusammenfassung


Änderung der Blutspenderverordnung - BSV

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung - BSV) geändert wird

188. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung - BSV) geändert wird

Aufgrund des § 21 Z 1 bis 3 des Blutsicherheitsgesetzes, BGBl. I Nr. 44/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 168/2004, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspenderverordnung - BSV), BGBl. II Nr. 100/1999, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird der Punkt am Ende der Z 3 durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 4 angefügt:"4.Angaben zur Kontaktaufnahme, insbesondere den derzeitigen ständigen Aufenthaltsort."

2. § 3 samt Überschrift lautet:

"Anamnese

§ 3. (1) Die Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand hat mindestens die in den §§ 5 und 6 angeführten S...

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