Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 8. Feber 1985, mit der das Schulzeitgesetz wiederverlautbart wird

Zusammenfassung


77. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Schulzeitgesetzes

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 8. Feber 1985, mit der das Schulzeitgesetz wiederverlautbart wird

Artikel I Auf Grund des § 49 a B-VG wird in der Anlage das Schulzeitgesetz, BGBl. Nr. 193/1964, wiede...

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