Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Bau, Einrichtung und Ausrüstung von Fahrzeugen, ausgenommen Sportfahrzeuge, auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung)

Zusammenfassung


450. Verordnung: Schiffstechnikverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Bau, Einrichtung und Ausrüstung von Fahrzeugen, ausgenommen Sportfahrzeuge, auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung)

Auf Grund der §§ 100, 102, 109 und 111 Abs. 6 bis 8 des Schiffahrtsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 87/1989, in der Fassung BGBl. Nr. 452/1992 wird, nach Maßgabe des §156 Abs. 5 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres sowie für wirtschaftliche Angelegenheiten, verordnet:

Inhaltsverzeichnis 1.  Teil Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Örtlicher Geltungsbereich

§ 2. Sachlicher Geltungsbereich

§ 3. Begriffsbestimmungen 2. Teil Schiffskörper

§ 4. Festigkeit

§ 5. Bauliche Anforderungen 3. Teil Freibord und Sicherheitsabstand 1.  Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 6. Allgemeines

§ 7. Fahrzeugtypen

§8. Anwendung und Abweichungen 2.  Abschnitt Ermittlung der Freiborde und der Sicherheitsabstände im Fahrtbereich 1

§ 9. Mindestfreibord 3. Abschnitt Ermittlung der Freiborde und der Sicherheitsabstände in den Fahrtbereichen 2 und 3

§ 10. Allgemeines

§11. Freibordmarke

§12. Freibordzeichen der Behörde

§ 13. Allgemeine Sicherheitsbedingungen

§ 14. Sicherheitsabstand

§ 15. Freibord 4.  Teil Stabilität und Unterteilung 1.  Abschnitt Stabilität

§ 16. Allgemeines

§ 17. Stabilitätserfordernisse für Fahrzeuge im Fahrtbereich 1

§ 18. Stabilitätserfordernisse für Fahrzeuge in den Fahrtbereichen 2 und 3

§ 19. Witterungseinfluß

§ 20. Besondere Bestimmungen für Fahrgastschiffe

§ 21. Besondere Bestimmungen für Fahrzeuge zur Güterbeförderung

§ 22. Besondere Bestimmungen für Schleppschiffe 2. Abschnitt Unterteilung

§ 23. Wasserdichte Schotte

§ 24. Öffnungen in wasserdichten Schotten

§ 25. Lenzsystem 5. Teil Maschinen 1. Abschnitt Konstruktion

§ 26. Allgemeines

§ 27. Hauptmaschinen

§ 28. Maschinenräume

§ 29. Abgassystem

§ 30. Brennstoffsystem 2. Abschnitt Lärmemission

§ 31. Lärmemission von Fahrzeugen 6.  Teil Elektrische Anlagen

§ 32.  Allgemeines

§ 33.  Zulässige Höchstspannungen

§ 34.  Verteilungssysteme

§35.  Landanschluß

§ 36.  Generatoren und Elektromotoren

§ 37.  Akkumulatoren

§38.  Schalttafeln

§ 39.  Schalter und Sicherungen

§ 40.  Meß- und Überwachungseinrichtungen

§ 41.  Kabel und Stromkreise

§ 42.  Beleuchtung

§ 43.  Nachtbezeichnungs- und Signallichter

§ 44.  Erdung

§ 45.  Notstromquelle

§ 46.  Besondere   Bestimmungen   für   Schubverbände 7. Teil Ausrüstung

§ 47. Maste mit Hebezeugen

§ 48. Ladebäume und andere Hebezeuge

§ 49. Sonstige Ausrüstung 8. Teil Ankern, Festmachen und Schleppen

§ 50. Allgemeines

§51. Anker

§ 52. Ankerketten

§ 53. Trossen

§ 54. Ankerklüsen, Stopper, Winden und Kettenkästen 9.  Teil Flüssiggasanlagen für Haushaltszwecke

§ 55.  Allgemeines

§ 56.  Anlagen

§57.  Behälter

§ 58.  Unterbringung und Einrichtung der Behälter

§ 59.  Ersatz- und Leerbehälter

§ 60. Druckregler

§61. Druck

§ 62. Rohr- und Schlauchleitungen

§ 63. Verteilungsnetz

§ 64. Verbrauchsgeräte und ihre Aufstellung

§ 65. Lüftung und Ableitung der Abgase

§ 66. Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften

§ 67. Abnahme

§68. Prüfungen

§ 69. Vermerk in der Zulassungsurkunde 10.  Teil Steuereinrichtung und Steuerhaus

§ 70. Allgemeines

§71. Allgemeine Anforderungen

§ 72. Motorantrieb

§ 73. Handantrieb

§74. Handhydraulischer Antrieb

§75. Hydraulischer Antrieb

§76. Elektrischer Antrieb

§ 77. Zuschalten des zweiten Antriebs

§ 78. Ruderpropeller- und Voith-Schneider-Anlage

§ 79. Elektrische Ausrüstung von Steuereinrichtungen

§ 80. Ruderlageanzeiger

§ 81. Fernbedienungseinrichtungen

§ 82. Hubvorrichtungen von Steuerhäusern

§83. Freie Sicht

§84. Schalldruck 11. Teil Sondereinrichtung des Steuerhauses für die Führung des Fahrzeuges durch eine Person bei der Radarfahrt

§85. Allgemeine Bestimmungen

§ 86. Allgemeine Bauvorschriften

§87. Radaranlage und Wendezeiger

§ 88. Signaleinrichtungen

§ 89. Einrichtungen zur Steuerung von Fahrzeug und Antriebsmaschinen

§ 90. Bedienungseinrichtungen   für   Anker   und Scheinwerfer

§91. Fernsprecheinrichtungen

§ 92. Alarmsignale 12. Teil Brandschutz 1. Abschnitt Bauliche Anforderungen

§ 93. Fahrzeuge mit einer Länge von 85 m oder mehr im Fahrtbereich 1

§ 94. Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 85 m im Fahrtbereich 1 und Fahrzeuge in den Fahrtbereichen 2 und 3

2.  Abschnitt Fluchtwege

§ 95. Fahrzeuge mit einer Länge von 85 m oder mehr im Fahrtbereich 1

§ 96. Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 85 m im Fahrtbereich 1 und Fahrzeuge in den Fahrtbereichen 2 und 3

3.  Abschnitt Einrichtungen zur Brandbekämpfung

§ 97. Feuerlöschanlagen

§98. Feuerlöscher 13. Teil Rettungsmittel

§ 99. Rettungsboote

§ 100. Rettungsflöße

§ 101. Rettungswesten

§ 102. Rettungsringe und Rettungsbälle

§ 103. Anordnung und Handhabung von Sammelrettungsmitteln

§ 104. Anzahl und Fassungsvermögen der Rettungsmittel 14.  Teil Schubschiffe, Schubleichter und Schubverbände

§ 105. Schubschiffe

§ 106. Schubleichter

§ 107. Schubverbände 15. Teil Sonderbestimmungen für Fahrgastsch...

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