Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Sprengungsunternehmen (Sprengungsunternehmen-Verordnung)

Zusammenfassung


85. Verordnung: Sprengungsunternehmen-Verordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Sprengungsunternehmen (Sprengungsunternehmen-Verordnung)

  

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das  

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordn...

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