Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1981 über die Einrichtung eines ?Staatlichen Kontrolldienstes" in der Österreichischen Staatsdruckerei

Zusammenfassung


560. Verordnung: Einrichtung eines "Staatlichen Kontrolldienstes" in der Österreichischen Staatsdruckerei

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1981 über die Einrichtung eines ?Staatlichen Kontrolldienstes" in der Österreichischen Staatsdruckerei

Auf Grund des § 13 Abs. 1 des Staatsdruckereigesetzes,

BGBl. Nr. 340/1981, wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Inneres und für Verkehr verordnet:

§ 1. Zur Überwachung des Sicherheitsdruckes im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 des Staatsdruckereigesetzes wird ein „Staatlicher Kontrolldienst" — im folgenden

„Kontrolldienst" genannt — in der Österreichischen Staatsdruckerei — im folgenden

„Staatsdruckerei" genannt — eingerichtet.

§ 2. (1) Der Kontroll...

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