Verordnung des Staatsamtes für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Staatsamte für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr vom 7. Juli 1945 über die Regelung des Verkehres mit festen mineralischen Brennstoffen (Brennstoffverordnung).

Zusammenfassung


84. Verordnung: Regelung des Verkehres mit festen mineralischen Brennstoffen (Brennstoffverordnung).

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Auszug


Verordnung des Staatsamtes für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau im Einvernehmen mit dem Staatsamte für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr vom 7. Juli 1945 über die Regelung des Verkehres mit festen mineralischen Brennstoffen (Brennstoffverordnung).

Gemäß dem Gesetze vom 20. Juni 1945, St. G.

Bl. Nr. 37, über die Regelung des Verkehres mit festen mineralischen Brennstoffen (Brennstoffgesetz)

wird verordnet:

§ 1. Die Bewirtschaftung mineralischer Brennstoffe im Sinne obiger Vorschrift wird vom Staatsamte für öf...

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