Verordnung des Staatsamtes für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau vom 12. Juli 1945, betreffend die Bewirtschaftung von Baustoffen aus kriegsbeschädigten Gebäuden.

Zusammenfassung


74. Verordnung: Bewirtschaftung von Baustoffen aus kriegsbeschädigten Gebäuden.

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Auszug


Verordnung des Staatsamtes für öffentliche Bauten, Übergangswirtschaft und Wiederaufbau vom 12. Juli 1945, betreffend die Bewirtschaftung von Baustoffen aus kriegsbeschädigten Gebäuden.

Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 3. Juli 1945, St. G...

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