Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr vom 21. November 1946, womit die Verordnung des Staatsamtes für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr vom 12. November 1945, B. G. Bl. Nr. 30/ 1946, über gebührenrechtliche Maßnahmen auf dem Gebiete des Fernsprechwesens abgeändert wird.

Zusammenfassung


210. Verordnung: Abänderung der Verordnung über gebührenrechtliche Maßnahmen auf dem Gebiete des Fernsprechwesens.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr vom 21. November 1946, womit die Verordnung des Staatsamtes für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr vom 12. November 1945, B. G. Bl. Nr. 30/ 1946, über gebührenrechtliche Maßnahmen auf dem Gebiete des Fernsprechwesens abgeändert wird.

Auf Grund des zustimmenden Beschlusse...

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