Zusammenfassung
1. Bundesgesetz: Staatsdruckereigesetz 1996
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Auszug
Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Staatsdruckerei (Staatsdruckereigesetz 1996)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen Einrichtung der Österreichischen Staatsdruckerei Aktiengesellschaft§ 1. (1) Der durch Bundesgesetz, BGBl. Nr. 340/1981, gebildete Wirtschaftskörper „Österreichische Staatsdruckerei“ wird mit 1. Jänner 1997 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Insoweit dieses Bundesgesetz keine abweichenden Regelungen enthält, sind auf diese Gesellschaft die Bestimmungen des Aktiengesetzes 1965, BGBl. Nr. 98, anzuwenden.(2) Die Gesellschaft führt die Firma „Österreichische Staatsdruckerei AG“.(3) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 1. Jänner 1997 dreihundert Millionen Schilling.Die A...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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