Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1973, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schutze des Fernmeldegeheimnisses geändert wird

Zusammenfassung


8. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schütze des Fernmeldegeheimnisses

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Auszug


Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1973, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schutze des Fernmeldegeheimnisses geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

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