Zusammenfassung
8. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schütze des Fernmeldegeheimnisses
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Auszug
Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1973, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schutze des Fernmeldegeheimnisses geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
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